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auf der Internetseite bei der Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e. V.

worKA gGmbH beantragt Schutzschirmverfahren

Die worKA gGmbH wird beim Amtsgericht einen Insolvenzantrag einreichen, um in ein Schutzschirmverfahren einzusteigen.

Hintergrund ist die wirtschaftliche Schieflage des Inklusionsunternehmens der Karlsruher Lebenshilfe in Folge der Pandemie und der Preissteigerungen in Zusammenhang mit den globalen Krisen. Im Zuge des Schutzschirmverfahrens wird sich die worKA im Laufe des Jahres von ihrem gesamten Gastrobereich an acht Standorten trennen sowie den CAP-Markt in Bruchhausen schließen. Betroffen sind insgesamt 85 Angestellte mit und ohne Behinderung.

„Wir konnten die worKA ohne Kurzarbeit und Kündigung durch die dreijährige Coronazeit bringen. Seither kommen aufgrund von Homeoffice aber deutlich weniger Gäste in unsere Kantinen, die somit schlichtweg nicht ausgelastet sind“, erklärt Lebenshilfevorstand Michael Auen. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Gastro-Bereich seit der Pandemie teile die worKA mit bundesweit über 50 weiteren Inklusionsunternehmen, die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung in ihrem Portfolio haben.

Der CAP-Markt Bruchhausen habe seit Längerem Probleme mit der Rentabilität. „Hier hat man es mit einem deutlichen Kundenschwund zu tun, der sehr viel mit den sozialräumlichen Strukturen vor Ort zu tun hat. Es kommen einfach zu wenig Kunden, die Menschen kaufen woanders ein, so Auen.

Um das gemeinnützige Unternehmen mit seinen aktuell 275 Angestellten wieder in eine wirtschaftlich stabile Lange zu bringen, habe der Aufsichtsrat der Lebenshilfe den Antrag auf ein Schutzschirmverfahren befürwortet.

"Diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen“, erklärt Karl Polefka, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung. „Die Maßnahmen sind für die von der Schließung betroffenen Angestellten sehr schmerzhaft, zumal sie alle die Situation nicht verursacht haben. Und der Bereich Gemeinschaftsverpflegung war für uns ab Eröffnung der ersten Kantine im Landratsamt 2013 ein Bereich, in dem wir unsere Vorstellung von Inklusion in der Arbeitswelt auf vielfache und überzeugende Weise umsetzen konnten. Dass sich diese Branche so verändern wird, war bis kurz nach der Pandemie nicht erkennbar und daher nicht absehbar. Und auch die Schließung unseres CAP-Markts Bruchhausen erfolgt schweren Herzens, fühlen wir uns als Lebenshilfe-Gruppe diesem Standort doch in besonderer Weise verbunden. Unsere Verantwortung bezieht sich aber auf die gesamte Belegschaft der worKA. Mit dem Schutzschirmverfahren können wir die anderen Bereiche absichern,“ so Polefka.

„Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Antrag auf Schutzschirmverfahren sind die Liquidität des Unternehmens und die Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung. Beides ist bei der worKA gegeben“, bestätigt der Karlsruher Rechtsanwalt Andreas Fischer, der das Verfahren als Verfahrensbevollmächtigter begleiten wird. Da das Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung erfolgt, bleibt das Verfahren in der Hand der Geschäftsführung.

„Mit diesem Schritt sichern wir den Fortbestand unseres Unternehmens. Der Eintritt in das Schutzschirmverfahren ist sorgfältig geplant und wird von Experten begleitet.“, betont Aurelia Becker, Geschäftsführerin der worKA gGmbH. Für die betroffenen Angestellten erarbeitet die worKA mit dem Betriebsrat einen Sozialplan, der Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit und soziale Komponenten berücksichtigt. Angestellte, denen gekündigt werden muss, bekommen Unterstützung der Personalabteilung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz - wo möglich - innerhalb der Lebenshilfe-Gruppe oder bei anderen Inklusionsunternehmen. Dabei kann die worKA auf ihre langjährigen Kontakte mit unseren bisherigen Kunden und Partnern zurückgreifen.

„Die worKA wird größte Anstrengungen unternehmen, für die betroffenen Angestellten eine entsprechende Arbeit zu finden. Angesichts des gravierenden Personalmangels im Gastrobereich sowie in anderen Branchen sind wir zuversichtlich, dass die betroffenen Angestellten bis Ende des Jahres erfolgreich vermittelt werden können“, so Aurelia Becker.