Verein

DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie legt die satzungsgemäße Ausrichtung der Vereinstätigkeiten fest und überwacht deren Einhaltung.

 

Die Mitgliederversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig:

  • Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins
  • Wahl und Abwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
  • Wahl und Abwahl der Mitglieder des Beirats
  • Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands, des Rechenschaftsberichtes des Aufsichtsrates und des Prüfungsergebnisses des Wirtschaftsprüfers
  • Entlastung des Aufsichtsrates
  • Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
  • alle anderen sich aus der Satzung oder aus dem Gesetz ergebende Aufgaben

 

Die Jahresmitgliederversammlung tritt einmal im Jahr zusammen.