DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie legt die satzungsgemäße Ausrichtung der Vereinstätigkeiten fest und überwacht deren Einhaltung.
Die Mitgliederversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig:
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins
- Wahl und Abwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
- Wahl und Abwahl der Mitglieder des Beirats
- Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands, des Rechenschaftsberichtes des Aufsichtsrates und des Prüfungsergebnisses des Wirtschaftsprüfers
- Entlastung des Aufsichtsrates
- Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
- alle anderen sich aus der Satzung oder aus dem Gesetz ergebende Aufgaben
Die Jahresmitgliederversammlung tritt einmal im Jahr zusammen.