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auf der Internetseite bei der Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e. V.

Lebenshilfe im Petitionsausschuss des Bundestages

Mit 181.269 Mitzeichnungen (davon 104.929 digital und 76.340 per Hand) erreichte die Petition der Bundesvereinigung Lebenshilfe eine rekordverdächtige Unterstützung und überschritt die für eine öffentliche Beratung notwendigen 30.000 Stimmen bei weitem.

Anlass der Petition waren politische Diskussionen über Sparpläne und Kostendeckelungen aus dem Kanzleramt und dem Sozialministerium. In ihrer Petition fordert die Lebenshilfe de3n Bundestag auf, keinerlei gesetzliche Änderungen vorzunehmen, die zu Kürzungen oder Einschränkungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung führen.

Am 8. Juni trugen die Bundesvorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Ulla Schmidt sowie die Selbstvertreterin aus dem Bundesvorstand, Ramona Günther, die Forderungen im Petitionsausschuss des Bundestages vor. Die Vertreterinnen betonten, dass Teilhabe ein unverhandelbares Menschenrecht ist. Kürzungen bei Unterstützungen wie der Schulassistenz, dem betreuten Wohnen oder Alltagshilfen würden die Menschenwürde verletzen und Betroffene massiv in ihrer selbstbestimmten Lebensführung einschränken.

Da der Petitionsausschuss selbst in der Sitzung keine Gesetze beschließt oder finale Urteile fällt, dient die Anhörung primär dem Austausch von Argumenten und der politischen Positionierung. Das Ergebnis der Anhörung am 8. Juni 2026 wird aber als ein wichtiges politisches Signal des Entgegenkommens seitens der Bundesregierung gewertet. So versicherte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Kerstin Griese (SPD), dass ihr Haus „eindeutig nicht“ will, dass Leistungen für Menschen mit Behinderungen eingeschränkt werden. Griese stellte klar, dass man „Kommunalfinanzen nicht mit Kürzungen der Eingliederungshilfe sanieren kann“. Die Bundesregierung plane statt Kürzungen bürokratische Entlastungen. Angedacht ist, Leistungen für längere Zeiträume zu bewilligen. Beim umstrittenen Thema „Pooling“ (gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen, z. B. bei der Schulbegleitung) wurde betont, dass der individuelle Bedarf der Betroffenen stets gedeckt bleiben muss. Das Bundesarbeitsministerium wird voraussichtlich Mitte Juni 2026 die Ergebnisse seiner offiziellen „Dialogarbeitsgruppe Eingliederungshilfe“ vorlegen. Diese Arbeitsgruppe berät unabhängig von den Sparlisten des Kanzleramtes über Strukturreformen.

Wie geht es jetzt weiter?

Die zuständigen Berichterstatter des Petitionsausschusses werten das Protokoll der Anhörung und die Stellungnahmen der Bundesregierung aus. Sodann formuliert der Petitionsausschuss in einer seiner kommenden nicht-öffentlichen Sitzungen eine Beschlussempfehlung. Bei einer Petition dieser Tragweite ist eine Überweisung an die Bundesregierung mit der Bitte um Berücksichtigung oder direkt an die Fraktionen des Bundestages zur gesetzlichen Verankerung das wahrscheinlichste Ziel. Der Deutsche Bundestag wird dann abschließend im Plenum über diese Beschlussempfehlung abstimmen. Damit wird das Petitionsverfahren offiziell beendet, während die inhaltliche Debatte in die reguläre Gesetzgebung einfließt.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat angekündigt, den Prozess weiterhin intensiv zu begleiten, um sicherzustellen, dass aus den mündlichen Zusagen der Anhörung verbindliche Taten folgen.